Die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO; auf Englisch GDPR) tritt am kommenden 25. Mai in Kraft. Es ist für sämtliche Mitgliedsstaaten der EU/des EWR umgehend verbindlich und setzt in Sachen Datenschutz und -sicherheit neue Massstäbe. Im Rahmen eines Vortrags haben Denis Boivin und Nicolas Duc die Herausforderungen und Auswirkungen der Verordnung für in der Schweiz ansässige Unternehmen vorgestellt.
In der Schweiz hat der Bundesrat dem Parlament letztes Jahr eine Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) unterbreitet. Die Vorlage orientiert sich konsequent an den Richtlinien der EU. Künftig sehen sich die Unternehmen mit verschärften Verpflichtungen in Sachen Dokumentation, Auskunft und Deklaration ausgesetzt, begleitet von schweren strafrechtlichen Sanktionen, wenn die Verpflichtungen nicht eingehalten werden. Um die neuen Vorgaben einhalten zu können, müssen die internen Prozesse künftig an die neue Gesetzgebung angepasst werden.
Im Rahmen des Vortrages forderten Denis Boivin, diplomierter Steuerexperte, Partner, Direktor für die Produktelinie Steuern und Recht sowie Direktionsmitglied der BDO, und Nicolas Duc, Dr. iur., Partner und Direktor für die Produktelinie Steuern und Recht Westschweiz von BDO, die Mitglieder von Fribourg international dazu auf, ein Register ihrer Datenverarbeitung zu erstellen, die Daten zu sortieren, die Rechte der Personen einzuhalten und ihre Daten sicher zu verwahren.
Quelle: BDO